❓ Ombudsstellen und Widerspruchsausschüsse für Fragen des SGB II in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) untersucht die Einrichtung von Ombudsstellen und Widerspruchsausschüssen in Hessen, die für Leistungsbeziehende nach dem SGB II zuständig sind. Es wird erfragt, in welchen Kreisen diese Stellen existieren und welche Träger dafür verantwortlich sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind SGB II-Leistungsbeziehende in Hessen sowie die Jobcenter und deren Träger in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zu den bestehenden Ombudsstellen und Widerspruchsausschüssen, deren Trägern, der Ausstattung und der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und Informationen zu den bestehenden Ombudsstellen und Widerspruchsausschüssen in verschiedenen hessischen Kreisen bereitgestellt. Es wurde festgestellt, dass die Ombudsstellen und Widerspruchsausschüsse nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sondern freiwillige Einrichtungen der Jobcenter darstellen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin, Christiane Böhm, hat die Anfrage am 28. Juni 2022 eingereicht. Die Landesregierung hat die Fragen am 22. Juli 2022 beantwortet. Es wurden verschiedene Kreise genannt, in denen Ombudsstellen und Widerspruchsausschüsse existieren, sowie deren Träger und die Anzahl der bearbeiteten Fälle.