❓ Dokument 20/8706
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) untersucht die Verfügbarkeit und Funktionsweise von Ombudsstellen und Widerspruchsausschüssen in Hessen, die für Leistungsbeziehende nach dem SGB II zuständig sind. Es wird erfragt, in welchen Kreisen und Städten diese Stellen existieren und welche Aufgaben sie übernehmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind SGB II-Leistungsbeziehende in Hessen, insbesondere in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten, die Unterstützung bei Jobcenter-Anliegen benötigen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt zehn Fragen zu den bestehenden Ombudsstellen und Widerspruchsausschüssen, deren Trägerschaft, Ausstattung und Nutzung sowie zur Wirksamkeit dieser Einrichtungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung beschreibt die Existenz von Ombudsstellen und Widerspruchsausschüssen in verschiedenen hessischen Kreisen und Städten, deren Trägerschaft und die Anzahl der bearbeiteten Fälle. Es wird betont, dass diese Stellen keine rechtlich normierten Verfahren ersetzen, sondern ergänzend wirken.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten der Landesregierung zeigen das Bestreben, die Qualität der Verwaltung zu erhöhen und die Bürgerfreundlichkeit zu verbessern. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung solcher Stellen, was zu Diskussionen über die Notwendigkeit und Finanzierung führen könnte.