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HessenKleine AnfrageAfD

Dokument 20/8727

13. Juli 2026Dokument 20/8727 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
Flughafen FrankfurtPersonalmangelAnwerbungausländische ArbeitskräfteZuverlässigkeitsprüfung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Anwerbung von ausländischem Personal am Flughafen Frankfurt, das durch den Personalmangel infolge der Corona-Pandemie notwendig geworden ist. Es wird auf die Herausforderungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen, die mit der Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland verbunden sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften, die Bundesagentur für Arbeit sowie die ausländischen Arbeitskräfte, die für die Tätigkeiten am Flughafen angeworben werden sollen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Verantwortung der Landesregierung, zur Verfügbarkeit von Arbeitskräften in Deutschland, zur Zuverlässigkeitsprüfung von Flughafenmitarbeitern und zu den Sprachkenntnissen der anzuwerbenden Personen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Regierung zeigen, dass die Fraport AG auf die Anwerbung von Aushilfskräften aus der Türkei verzichtet hat, da die erforderlichen Qualifikationen nicht erfüllt wurden. Die Zuverlässigkeitsprüfung für Flughafenmitarbeiter erfolgt durch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main, und es wird betont, dass Deutschkenntnisse für die Beschäftigung bei Fraport notwendig sind.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antworten thematisieren die Herausforderungen des Personalmangels am Flughafen und die damit verbundenen rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekte. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Qualität und Qualifikation der anzuwerbenden Arbeitskräfte sowie der Sicherheitsrisiken, die durch fehlende Sprachkenntnisse entstehen könnten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8727, Wahlperiode 20, eingereicht 27. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.