❓ Drohnendetektion- und abwehr an Flughäfen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird der Sachstand zu Gesprächen über Zuständigkeiten auf Bundesebene bezüglich der Drohnendetektion und -abwehr an Flughäfen erfragt. Es wird auf die Verpflichtungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) und die Auswirkungen auf den Frankfurter Flughafen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Flughafenbetreiber, insbesondere Fraport am Frankfurter Flughafen, sowie die Sicherheitsbehörden wie die Bundespolizei und die Landespolizei.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen, darunter die Zuständigkeiten der DFS, die Auswirkungen auf den Betrieb des Frankfurter Flughafens, die erforderlichen Gerätschaften und die Maßnahmen zur Drohnenabwehr.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung informiert, dass die DFS an internationalen Verkehrsflughäfen für die Drohnendetektion zuständig ist. Es wurden Einschränkungen des Flugverkehrs am Frankfurter Flughafen aufgrund von Drohnensichtungen festgestellt, die zu finanziellen Einbußen für Fraport führten. Es gibt jedoch keine Informationen über die zusätzlichen Gerätschaften, die die DFS vorhalten muss.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller erheben Bedenken bezüglich der Zuständigkeiten und der finanziellen Auswirkungen auf Fraport, die durch die Streichung von Flügen aufgrund von Drohnensichtungen entstanden sind. Die Landesregierung hat auf die Verpflichtungen der DFS hingewiesen, jedoch keine konkreten Informationen zu den Gerätschaften bereitgestellt.