❓ Forschungszulage in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Tobias Eckert und Dr. Daniela Sommer thematisiert die Forschungszulage in Hessen, die seit dem 01.04.2021 für Unternehmen zur Verfügung steht. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Bewertung der Landesregierung, den beantragten Zulagen und der Unterstützung für Unternehmen bei der Antragsstellung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen in Hessen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie die Landesregierung die Forschungszulagen bewertet, wie hoch die beantragten Zulagen sind und ob Unterstützung bei der Antragsstellung angeboten wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bewertet die Forschungszulage als positiv und als wichtiges Mittel zur Stärkung des Forschungsstandortes. Bis zum 30.06.2022 wurden in Hessen 123 Forschungszulagen mit einem Gesamtvolumen von 8.028.471 € festgesetzt. Die Landesregierung unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung durch zentralisierte Bearbeitung in den Finanzämtern und stellt Informationsmaterial zur Verfügung.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hebt hervor, dass die Forschungszulage unabhängig von der Gewinn- oder Verlustsituation der Unternehmen ist und somit eine Förderlücke schließt. Die Unterstützung für Unternehmen erfolgt durch geschulte Sondersachbearbeiter in den Finanzämtern.