❓ Dokument 20/8731
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Forschungszulage in Hessen, die seit dem 01.04.2021 Unternehmen zur Verfügung steht. Ziel ist es, die Forschung und Entwicklung in Unternehmen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen in Hessen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bewertung der Forschungszulage durch die Landesregierung, zur Höhe der beantragten Zulagen und zur Unterstützung bei der Antragsstellung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bewertet die Forschungszulage positiv und sieht sie als wichtiges Mittel zur Stärkung des Forschungsstandorts. Bis zum 30.06.2022 wurden in Hessen 123 Forschungszulagen mit einem Gesamtvolumen von 8.028.471 € festgesetzt. Die Landesregierung unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung und hat die Bearbeitung der Anträge zentralisiert.
⚡ Einordnung
Die Einführung der Forschungszulage wird als sinnvoll erachtet, da sie eine Förderlücke schließt und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommt. Die Landesregierung fördert die Zusammenarbeit zwischen Bescheinigungsstellen und Finanzämtern.