❓ Dokument 20/8732
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die ambulanten Vorsorgeleistungen nach SGB V § 23 Abs. 2 in Hessen und deren Bedeutung für die Gesundheitsvorsorge. Die Fragesteller erkundigen sich nach dem Potenzial dieser Leistungen und der Unterstützung durch die Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere chronisch kranke Kleinkinder, sowie die Kur- und Heilbäder und deren wirtschaftliche Strukturen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bedeutung ambulante Kuren, zur Unterstützung der Kur- und Heilbäder durch die Landesregierung und zur Bereitstellung von Landesmitteln für ambulante Kurangebote gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hebt die Bedeutung der ambulanten Vorsorgeleistungen hervor und erläutert, dass die Unterstützung für Kur- und Heilbäder hauptsächlich auf touristische Infrastruktur und Marketingmaßnahmen abzielt. Es wurden in den letzten Jahren erhebliche Mittel bereitgestellt, um die Infrastruktur zu verbessern.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt das Interesse an der Stärkung der Gesundheitsvorsorge in Hessen und die Notwendigkeit, die Kur- und Heilbäder als wichtige wirtschaftliche Säule zu fördern. Es gibt jedoch keine Unterstützung für Informationskampagnen zur Bekanntmachung der Umwandlung der ambulanten Vorsorgeleistungen.