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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/8732

13. Juli 2026Dokument 20/8732 · WP 20Hessen
Tobias Eckert, Dr. Daniela Sommer
ambulante VorsorgeGesundheitsvorsorgeKur- und HeilbäderHessenSozialversicherung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die ambulanten Vorsorgeleistungen nach SGB V § 23 Abs. 2 in Hessen und deren Bedeutung für die Gesundheitsvorsorge. Die Fragesteller erkundigen sich nach dem Potenzial dieser Leistungen und der Unterstützung durch die Landesregierung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere chronisch kranke Kleinkinder, sowie die Kur- und Heilbäder und deren wirtschaftliche Strukturen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Bedeutung ambulante Kuren, zur Unterstützung der Kur- und Heilbäder durch die Landesregierung und zur Bereitstellung von Landesmitteln für ambulante Kurangebote gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hebt die Bedeutung der ambulanten Vorsorgeleistungen hervor und erläutert, dass die Unterstützung für Kur- und Heilbäder hauptsächlich auf touristische Infrastruktur und Marketingmaßnahmen abzielt. Es wurden in den letzten Jahren erhebliche Mittel bereitgestellt, um die Infrastruktur zu verbessern.

⚡ Einordnung

Die Anfrage zeigt das Interesse an der Stärkung der Gesundheitsvorsorge in Hessen und die Notwendigkeit, die Kur- und Heilbäder als wichtige wirtschaftliche Säule zu fördern. Es gibt jedoch keine Unterstützung für Informationskampagnen zur Bekanntmachung der Umwandlung der ambulanten Vorsorgeleistungen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8732, Wahlperiode 20, eingereicht 30. Juni 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.