❓ Ambulante Vorsorgeleistungen nach SGB V § 23,2 in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V und deren Bedeutung für die Gesundheitsvorsorge in Hessen. Die Fragesteller erkundigen sich nach dem Potenzial dieser Leistungen und der Unterstützung durch die Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Patientinnen und Patienten, insbesondere chronisch kranke Kleinkinder, sowie die Kur- und Heilbäder in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Bedeutung ambulante Kuren für die Gesundheitsvorsorge, dem Potenzial dieser Kuren, der Unterstützung der Kur- und Heilbäder durch die Landesregierung und der Bereitstellung von Landesmitteln für ambulante Kurangebote.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen und hebt hervor, dass ambulante Vorsorgeleistungen eine wichtige Rolle in der Gesundheitsvorsorge spielen. Sie betont die Unterstützung der Kur- und Heilbäder durch finanzielle Mittel und Marketingmaßnahmen, nennt konkrete Zahlen zu Förderungen und verweist auf die Verantwortung der Gesundheitsberufe zur Information über Gesetzesänderungen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat in den Jahren 2017 bis 2021 insgesamt 22,1 Millionen Euro für die touristische Infrastruktur in Heilbädern eingesetzt. Die Unterstützung für Marketingmaßnahmen beträgt jährlich 200.000 Euro. Die Fragesteller vermuten, dass die Umwandlung der ambulanten Vorsorgeleistungen in Pflichtleistungen der Sozialversicherungsträger eine positive Entwicklung für die Kur- und Heilbäder darstellt.