❓ Dokument 20/8754
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Verwendung von binären Anredeformen (Herr/Frau) in amtlichen Formularen in Hessen thematisiert. Es wird auf ein Urteil des OLG Frankfurt verwiesen, das die Deutsche Bahn zur Einführung geschlechtsneutraler Anredeformen verpflichtet hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Personen, die in hessischen Behörden Formulare ausfüllen müssen, insbesondere solche, die sich nicht in die Kategorien 'Herr' oder 'Frau' einordnen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur aktuellen Verwendung binärer Anredeformen in hessischen Behörden gestellt sowie zur Planung und dem zeitlichen Rahmen für mögliche Änderungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine automatisiert auswertbare Übersicht über die Verwendung von Anredeformen in hessischen Behörden. Es liegen keine Beschwerden über diskriminierende Anredeformen vor, und eine zentrale Erfassung solcher Beschwerden erfolgt nicht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Gleichbehandlung und Diskriminierung auf und könnte Auswirkungen auf die sprachliche Gestaltung amtlicher Dokumente in Hessen haben. Es gibt keine aktuellen Beschwerden, was die Notwendigkeit von Änderungen in Frage stellt.