❓ Verwendung der binären Anrede in amtlichen Formularen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Verwendung geschlechtsneutraler Anreden in amtlichen Formularen in Hessen. Insbesondere wird auf ein Urteil des OLG Frankfurt verwiesen, das das Fehlen solcher Anreden als diskriminierend einstuft.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Personen, die amtliche Formulare in Hessen nutzen, insbesondere solche, die sich nicht als Mann oder Frau identifizieren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob in hessischen Behörden Formulare mit nur binären Anreden verwendet werden und ob die Landesregierung plant, diese zu ändern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine automatisierte Erfassung der verwendeten Anreden vorliegt und somit keine belastbaren Aussagen zu den Formulierungen gemacht werden können. Beschwerden über die binäre Anrede wurden nicht erfasst.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken hinsichtlich der Diskriminierung durch die ausschließliche Verwendung binärer Anreden. Die Landesregierung hat keine Beschwerden zu diesem Thema erhalten und führt keine zentrale Erfassung von Klagen gegen Behörden durch.