❓ Reform der Grundsteuer
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Reform der Grundsteuer in Hessen, die notwendig ist, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Die Landesregierung äußert sich zu den Auswirkungen und den geplanten Änderungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Gemeinden, die von der Reform der Grundsteuer und den damit verbundenen Änderungen in der Gesetzgebung betroffen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst Fragen zur Bewertung des Gesetzespakets, zur Nutzung der Länderöffnungsklausel und zu den Kriterien für die Erhebung der Grundsteuer.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bewertet das Gesetzespaket als geeignet zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Sie plant, die Grundsteuerreform aufkommensneutral zu gestalten und wird die Kriterien für die Erhebung der Grundsteuer nach Verabschiedung des Bundesgesetzes festlegen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller, die Freien Demokraten, haben am 26. Juni 2019 die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat am 7. August 2019 geantwortet. Es wird auf die Notwendigkeit verwiesen, dass die bundesgesetzliche Regelung bis zum 31. Dezember 2019 verkündet werden muss.