❓ Umsetzung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten) thematisiert die Umsetzung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes in Hessen und die Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe der zuständigen Behörden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind verschiedene Behörden in Hessen, insbesondere das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie die Staatsanwaltschaften und Finanzverwaltungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zu den Auswirkungen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes auf die Arbeitsabläufe in den Bereichen Außenwirtschaft, Geldwäsche, Kreditwesen, Wertpapierhandel und Finanzdienstleistungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass das Sanktionsdurchsetzungsgesetz Auswirkungen auf die Zuständigkeiten der Behörden hat, jedoch bisher keine konkreten Sanktionen durch hessische Behörden umgesetzt wurden. Die Antworten beinhalten auch Informationen über den Umgang mit verdächtigen Transaktionen und die Rolle der BaFin.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin vermutet, dass das Sanktionsdurchsetzungsgesetz wesentliche Auswirkungen auf die Arbeit der Behörden in Hessen hat. Die Landesregierung hat jedoch festgestellt, dass bisher keine Sanktionen umgesetzt wurden und dass die BaFin noch keine Anordnungen nach dem neuen Gesetz erlassen hat.