❓ Maßnahmen bei großer Hitze
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Manuela Strube thematisiert die Regelungen und Maßnahmen, die in hessischen Schulen bei hohen Temperaturen ergriffen werden können. Es wird insbesondere auf den Erlass zur Handhabung von Hitzefrei und die Verantwortung der Schulleitungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Hessen, insbesondere in Grundschulen und der Sekundarstufe I, sowie Lehrkräfte und Schulmitarbeiter.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt nach den Kriterien für hohe Temperaturen, den Gründen für die Ausklammerung der Sekundarstufe II, den Möglichkeiten zur vorzeitigen Unterrichtsbeendigung und den Präventionsmaßnahmen der Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass es keine starre Temperaturgrenze gibt und dass die Sekundarstufe II nicht in den Erlass einbezogen wird, da diese Schüler als belastbarer gelten. Es werden verschiedene Maßnahmen zur Hitzeprävention genannt, jedoch wird keine Hitzefreistatistik geführt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung verweist auf den Erlass vom 18. März 2015, der den Schulen Eigenverantwortung bei der Handhabung von Hitzefrei gibt. Es wird betont, dass keine Regelungen für die Sekundarstufe II bestehen und dass die Schulleitungen alternative Maßnahmen ergreifen können, um die Gesundheit der Schüler zu schützen.