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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Nutzung HessenDATA durch Behörden und Dienststellen außerhalb der hessischen Polizei

7. Juli 2022Dokument 20/8794 · WP 20Hessen
Torsten Felstehausen
hessenDATADatenanalysePolizeiSicherheitDatenschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Torsten Felstehausen (Die Linke) thematisiert die Nutzung der Analyseplattform hessenDATA durch Behörden und Dienststellen außerhalb der hessischen Polizei. Es wird erörtert, welche Behörden Zugriff haben, wie dieser geregelt ist und welche Sicherheitsmaßnahmen bestehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die hessische Polizei, andere Behörden und Dienststellen, sowie die Bürger, deren Daten analysiert werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Nutzung von hessenDATA, darunter welche Behörden Zugriff haben, ob dieser dauerhaft oder anlassbezogen gewährt wird, und wie die Zugriffe dokumentiert werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass seit dem 9. Mai 2017 keine anderen Behörden Zugriff auf hessenDATA haben, außer in einem speziellen Fall für das BKA. Zugriffe werden anlassbezogen gewährt, und es gibt umfassende Sicherheitsmaßnahmen, um den Datenschutz zu gewährleisten.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die Nutzung von hessenDATA durch die Polizei Hessen seit 2017 erfolgt und dass die Sicherheitsinteressen des Landes durch verschiedene Maßnahmen gewahrt werden. Es wird auf die enge Abstimmung mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit verwiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8794, Wahlperiode 20, eingereicht 7. Juli 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.