❓ Dokument 20/8794
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Torsten Felstehausen thematisiert die Nutzung der Analyseplattform hessenDATA durch Behörden außerhalb der hessischen Polizei. Die Plattform dient der Analyse von Daten zur Verhinderung schwerer Straftaten und wird seit 2017 von der Polizei Hessen genutzt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessische Polizei, andere Sicherheitsbehörden und die Bürgerinnen und Bürger, die durch die Nutzung der Plattform potenziell geschützt werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Nutzung von hessenDATA durch andere Behörden, den Umfang der Zugriffsrechte und die Dokumentation der Zugriffe gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung beschreibt, dass außerhessischen Behörden kein Zugriff auf hessenDATA gewährt wird, außer in einem spezifischen Fall für das BKA. Die Nutzung wird protokolliert und erfolgt auf Grundlage des geltenden Rechts.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort zeigen die Bedeutung von hessenDATA für die Sicherheitsbehörden und die Herausforderungen im Datenschutz. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Nutzung durch Dritte und der Wahrung der Sicherheit der Daten.