❓ Finanzierung der Kommunen in Hessen unter Beachtung des neuen KFA und der GE Änderung zu Straßenbeiträgen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der Finanzierung der hessischen Kommunen, insbesondere im Hinblick auf die Bedarfsberechnung und die Auswirkungen der Gesetzesänderungen zu Straßenbeiträgen. Es wird erörtert, wie die Landesregierung die Entwicklung der finanziellen Mittel für Kommunen beurteilt und welche Bedarfe in verschiedenen Bereichen bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Kommunen, die Landesregierung und die Bürger, die auf kommunale Infrastruktur angewiesen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Einschätzung der Landesregierung zur Entwicklung der Bedarfe an Mitteln für Kommunen, der Aktualisierung der Bedarfsberechnungen, dem Bedarf an kommunaler Infrastruktur und dem Schwimmbadsanierungsprogramm.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Bedarfsermittlung im Kommunalen Finanzausgleich keine spezifischen Bedarfe einzelner Kommunen ermittelt. Die Finanzierung der Kommunen ist gestiegen, und die Mindestausstattung wird jährlich überprüft. Es wird betont, dass das Schwimmbadsanierungsprogramm nicht im Widerspruch zur Bedarfsermittlung steht und dass die Bedarfe für den Netzausbau nicht ableitbar sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und erläutert, dass die Bedarfe nicht spezifisch ermittelt werden. Die Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs wird als positiv hervorgehoben, und es wird auf die Bedeutung des Schwimmbadsanierungsprogramms für die kommunale Infrastruktur verwiesen.