❓ Dokument 20/8806
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird auf die steigenden Kosten für Lebensmittel und Energie eingegangen, die auch die Lebenshaltungskosten für Studierende in Hessen betreffen. Die Anfrage thematisiert insbesondere die finanziellen Beiträge der Studierenden zu den Studierendenwerken und deren Entwicklung über die letzten Jahre.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende an hessischen Hochschulen sowie die Studierendenwerke, die für deren soziale und wirtschaftliche Förderung zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Beiträgen der Studierenden an den einzelnen Studierendenwerken, deren Entwicklung in den letzten zehn Jahren und geplanten Erhöhungen gestellt. Zudem wird nach der Preisgestaltung für Mahlzeiten in den Mensen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin für Wissenschaft und Kunst gibt an, dass die Beiträge der Studierenden zwischen 71,50 € und 90,50 € pro Semester variieren. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Beiträge und deren Entwicklung ist in den Anlagen enthalten. Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Beiträge. Die durchschnittlichen Preise für warme Mahlzeiten in den Mensen sind ebenfalls aufgeführt, wobei einige Studierendenwerke bereits Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Kosten planen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten zeigen die finanziellen Herausforderungen auf, mit denen Studierende konfrontiert sind, und beleuchten die Rolle der Studierendenwerke in der Hochschulbildung. Die Diskussion über die Erhöhung der Beiträge und Essenspreise könnte auf politischer Ebene zu Kontroversen führen, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Belastung der Studierenden.