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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Verfügbare Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in Hessen - nachgefragt

26. Juni 2019Dokument 20/882 · WP 20Hessen
Christiane Böhm
SchwangerschaftsabbruchHessenEinrichtungenGesundheitSoziales
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm befasst sich mit den verfügbaren Einrichtungen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in Hessen. Die Fragestellerin möchte Informationen über die Liste der Einrichtungen, die für die Kostenübernahme zuständig sind, und deren Aktualität.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Frauen, die in Hessen einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, sowie die entsprechenden medizinischen Einrichtungen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragestellerin fragt nach dem Zeitraum, auf den sich die genannte Liste der Einrichtungen bezieht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Liste erstmals im Jahr 2015 erstellt und laufend aktualisiert wurde. Der aktuelle Stand der Liste ist vom Januar 2018.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf eine Liste, die für die Kostenübernahme nach § 22 SchKG relevant ist. Es wird auf die Aktualität der Liste verwiesen, die seit 2015 besteht.

Quelle: Hessen, Dokument 20/882, Wahlperiode 20, eingereicht 26. Juni 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.