❓ Dokument 20/8857
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, Informationen über das Verschwinden unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) aus erlaubnispflichtigen Einrichtungen in Hessen zu erhalten. Die Fragesteller möchten wissen, wie viele Meldungen zu vermissten umA zwischen 2015 und 2021 eingegangen sind und welche Maßnahmen ergriffen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unbegleitete minderjährige Ausländer, die in Hessen untergebracht sind, sowie die zuständigen Jugendämter und die Einrichtungen, die diese Kinder und Jugendlichen betreuen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Meldungen über vermisste umA, den Gründen für unterbliebene Meldungen und den Konsequenzen, die sich daraus ergeben haben. Sie fordern eine detaillierte Aufschlüsselung der Daten nach Kalenderjahren und Jugendämtern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung stellt fest, dass Verstöße gegen Meldepflichten in Bezug auf vermisste Minderjährige nicht bekannt sind. Insgesamt wurden zwischen 2015 und 2021 4.020 Fälle von vermissten umA registriert, von denen 3.915 geklärt wurden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Sicherheit und zum Schutz unbegleiteter minderjähriger Ausländer auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Meldepflichten und der Verantwortung der Einrichtungen, die diese Kinder betreuen. Die Antwort der Regierung könnte politische Diskussionen über die Zuständigkeiten und die Qualität der Betreuung anstoßen.