❓ Fehlstunden von Schülerinnen und Schülern bei Quarantäneanordnung
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Fehlstunden von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund von Quarantäneanordnungen während der Corona-Pandemie entstanden sind. Es wird untersucht, wie diese Fehlstunden erfasst werden und ob digitale Teilnahme am Unterricht die Fehlzeiten beeinflusst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Hessen, die während der Corona-Pandemie in Quarantäne waren oder sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Fehlstunden, der rechtlichen Grundlage für deren Erfassung und der Möglichkeit, diese in Zeugnissen gesondert auszuweisen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Fehlzeiten aufgrund von Quarantäne nicht in den Erhebungen nach dem Hessischen Schulgesetz erfasst werden. Schülerinnen und Schüler, die am Distanzunterricht teilnehmen, erhalten keine Fehlstunden, wenn sie digital am Unterricht teilnehmen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der Freien Demokraten stellen Fragen zur Erfassung von Fehlstunden und zur rechtlichen Grundlage. Es wird erwähnt, dass keine Einzelfälle bekannt sind, in denen Quarantäne trotz digitaler Teilnahme als Fehlstunden gewertet wurde. Die Landesregierung sieht keinen Änderungsbedarf in der Handhabung der Fehlzeiten.