❓ Dokument 20/8867
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, wie viele Fehlstunden Schülerinnen und Schüler in Hessen aufgrund von Quarantäneanordnungen verpasst haben. Es wird auch auf die rechtlichen Grundlagen und die Teilnahme am Distanzunterricht eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Hessen, die während der Corona-Pandemie in Quarantäne waren oder sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Fehlstunden und deren Eintragung in Zeugnissen gestellt sowie zur rechtlichen Grundlage des Vorgehens der Schulen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung gibt an, dass Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern, die am Distanzunterricht teilnehmen, nicht als Fehlstunden eingetragen werden, wenn die Quarantäne anerkannt wird. Es sind keine Einzelfälle bekannt, in denen Quarantäne trotz digitaler Teilnahme als Fehlstunden gewertet wurde.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung sieht keinen Änderungsbedarf bei der Eintragung von Fehlzeiten. Dies könnte in der Öffentlichkeit und unter Eltern zu Diskussionen führen, insbesondere hinsichtlich der Fairness und Transparenz im Umgang mit Fehlstunden.