❓ Arbeitskräftemangel am Frankfurter Flughafen – Rekrutierung von 2000 Arbeitskräften aus der Türkei – Teil IV
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Personalmangel am Frankfurter Flughafen und die Rekrutierung von 2000 Arbeitskräften aus der Türkei. Die Fragesteller möchten Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen dieser Rekrutierung erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Arbeitskräfte aus der Türkei, die Flughafenbetreiber in Frankfurt sowie die Passagiere, die unter den Folgen des Personalmangels leiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach dem Krankenversicherungsschutz der Arbeitskräfte, dem Aufenthaltstitel, der Möglichkeit zur Verlängerung des Aufenthaltstitels und der Unterbringung der Arbeitnehmer.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei weiterhin gilt und die Arbeitskräfte in Deutschland versicherungspflichtig sind. Visa werden unter bestimmten Voraussetzungen erteilt, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Fraport hat entschieden, keine Unterbringung für die Arbeitskräfte anzubieten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Rekrutierung der Arbeitskräfte aus der Türkei auf Widerstand seitens der türkischen Regierung stoßen könnte. Die Anfrage wurde am 18. Juli 2022 eingereicht, und die Antwort der Landesregierung wurde am 26. August 2022 veröffentlicht.