❓ Windkraft-Flächenziel 2,2% gem. WindBG
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert das Flächenziel von 2,2 % für Windenergie in Hessen, das im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgelegt ist. Die Fragesteller erkundigen sich, wie die Landesregierung dieses Ziel erreichen will und ob zusätzliche Flächen als Vorranggebiete notwendig sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, die von der Windenergieplanung und den damit verbundenen Maßnahmen zur Flächenausweisung betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller stellen Fragen zur Erreichung des Flächenbeitragsziels von 2,2 % und zur Notwendigkeit zusätzlicher Vorranggebiete für Windenergieanlagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass Hessen bis zum 31.12.2027 Windenergiegebiete in einem Umfang von 1,8 % und bis zum 31.12.2032 in einem Umfang von 2,2 % ausweisen muss. Aktuell sind bereits 1,9 % der Landesfläche als Windenergie-Vorranggebiete festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur Erreichung des zweiten Flächenziels derzeit geprüft werden.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung nennt, dass Hessen eines von nur zwei Ländern mit fortgeschrittener Planung in Bezug auf Windenergie ist. Die Fragesteller äußern Bedenken, dass der Rückbau älterer Windenergieanlagen im Widerspruch zum Ziel des Ausbaus der Windenergie steht. Es wird auf gesetzliche Vorgaben verwiesen, die den Repowering-Prozess betreffen.