❓ Dokument 20/8876
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und die Herausforderungen bei der Erreichung des Flächenbeitragsziels von 2,2 % für Windenergieanlagen in Hessen bis 2032.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung von Hessen, die Regionalversammlungen sowie die Bürger, die in den betroffenen Regionen leben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Umsetzung des Flächenbeitragsziels, zur Notwendigkeit von Vorranggebieten und zu den Richtlinien für den Rückbau älterer Windenergieanlagen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erläutert, dass Hessen bis 2027 Windenergiegebiete in einem Umfang von 1,8 % und bis 2032 in einem Umfang von 2,2 % ausweisen muss. Derzeit beträgt der Flächenbeitragswert 1,9 %. Es wird geprüft, welche Maßnahmen zur Erreichung des Ziels erforderlich sind.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um den Windkraftausbau ist politisch relevant, da Hessen eine Vorreiterrolle einnimmt, jedoch auch Herausforderungen und Widerstände in der Umsetzung bestehen.