❓ Dokument 20/8878
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Begriff der Seniorprofessur sowie die Regelungen und Anzahl der Seniorprofessuren an hessischen Hochschulen thematisiert. Es wird erläutert, dass Seniorprofessoren nach Erreichen der Altersgrenze weiterhin in Forschung und Lehre tätig sein können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Hochschulen in Hessen, insbesondere die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, Justus-Liebig-Universität Gießen, Universität Kassel und Technische Universität Darmstadt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Übernahme von Seniorprofessuren, deren Anzahl in verschiedenen Fachbereichen sowie zur Finanzierung und Entscheidungsprozessen bei der Vergabe gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin für Wissenschaft und Kunst gibt Auskunft über die Regelungen zur Seniorprofessur, die Anzahl der Seniorprofessuren in Hessen und deren Verteilung auf Fachbereiche. Es wird auch auf die Finanzierung und die Entscheidungsprozesse bei der Vergabe eingegangen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten werfen Licht auf die Regelungen für Seniorprofessuren, die für die Hochschullandschaft in Hessen von Bedeutung sind. Dies könnte Auswirkungen auf die Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftlern haben, da Seniorprofessuren in bestimmten Fällen die Neubesetzung von Stellen beeinflussen.