❓ Altersbestimmung bei Strafverfahren nach dem Jugendstrafrecht
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Problematik der Altersbestimmung bei Strafverfahren nach dem Jugendstrafrecht, insbesondere im Kontext von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, deren Alter oft nicht verifiziert werden kann.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, die in Hessen straffällig geworden sind und deren Alter unklar ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sechs Fragen zur Anzahl der Strafverfahren, zur Identitätsfeststellung und zu den angewendeten Verfahren der Altersbestimmung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine statistische Erfassung der angefragten Daten nicht erfolgt und eine händische Aktenauswertung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Es wird auf eine frühere Anfrage verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass viele Tatverdächtige, die als minderjährig gelten, tatsächlich älter als 21 Jahre sind. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf eine frühere Drucksache (Drucksache 20/7992).