❓ Dokument 20/8910
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird das Thema der Altersbestimmung bei Strafverfahren nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Der Fragesteller thematisiert, dass oft das genaue Alter von Straftätern, insbesondere von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, unklar ist. Dies führt zu Fragen über die Verfahren zur Altersfeststellung und die damit verbundenen Herausforderungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, die in Hessen straffällig werden und deren Alter nicht eindeutig festgestellt werden kann.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt nach der Anzahl der Strafverfahren im Jugendstrafrecht, den fehlenden Unterlagen zur Identitätsfeststellung, den Gründen dafür, den angewendeten Verfahren zur Altersbestimmung und der Anzahl der Personen, bei denen das Alter über 21 Jahre nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Anfrage mit sechs spezifischen Fragen, auf die die Regierung hinweist, dass eine statistische Erfassung nicht stattfindet und eine händische Aktenauswertung unverhältnismäßig aufwendig wäre. Es wird auf eine frühere Antwort zur Kleinen Anfrage verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Altersbestimmung bei Straftätern auf, was in der Öffentlichkeit und Politik kontrovers diskutiert wird. Die Problematik betrifft sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Aspekte im Umgang mit Flüchtlingen und deren Integration.