❓ Dokument 20/8913
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie das geplante Selbstbestimmungsgesetz die Geschlechterverteilung in hessischen Justizvollzugsanstalten beeinflussen könnte. Es wird die aktuelle Verteilung der Inhaftierten nach Geschlecht sowie die notwendigen Maßnahmen der Landesregierung thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Inhaftierte in hessischen Justizvollzugsanstalten, insbesondere Männer und Frauen sowie Personen mit diverser Geschlechtszuordnung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur aktuellen Geschlechterverteilung, zu notwendigen organisatorischen und baulichen Maßnahmen sowie zu Richtlinien für die Unterbringung von Inhaftierten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung beschreibt die derzeitige Geschlechterverteilung (6% weiblich, 94% männlich) und verweist auf die gesetzlichen Regelungen zur Unterbringung. Konkrete Maßnahmen im Hinblick auf das Selbstbestimmungsgesetz sind noch nicht festgelegt, da kein Entwurf vorliegt.
⚡ Einordnung
Das Thema ist politisch relevant, da es die Rechte und die Unterbringung von Inhaftierten betrifft. Die Diskussion über das Selbstbestimmungsgesetz könnte zu Veränderungen in der Justizvollzugslandschaft führen und wirft Fragen zur Sicherheit und Ordnung in Haftanstalten auf.