❓ Anwendung des geplanten "Selbstbestimmungsgesetzes" bei Inhaftierten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Auswirkungen des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes auf die Geschlechterverteilung in hessischen Justizvollzugsanstalten. Es wird erörtert, wie sich die Regelung zur Änderung des Geschlechtseintrags auf die Unterbringung von Inhaftierten auswirken könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Inhaftierte in hessischen Justizvollzugsanstalten, insbesondere solche, die von der Regelung zur Selbsterklärung Gebrauch machen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellungen umfassen die derzeitige Geschlechterverteilung in Haftanstalten, erforderliche organisatorische Maßnahmen bei Änderungen dieser Verteilung, sowie die Planung der Landesregierung im Hinblick auf das Selbstbestimmungsgesetz.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass am 25.07.2022 in hessischen Justizvollzugsanstalten 6,0 % weibliche und 94,0 % männliche Inhaftierte waren. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne einen konkreten Gesetzentwurf keine qualitativen Aussagen zu den Fragen möglich sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass sich die Geschlechterverteilung in Haftanstalten durch das Selbstbestimmungsgesetz ändern könnte. Die Landesregierung hat derzeit keine konkreten Maßnahmen in Bezug auf das Gesetz geplant, da kein Entwurf vorliegt.