❓ Dokument 20/8922
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Anzahl der selbstständigen Schulen in Hessen sowie deren Entwicklungsmöglichkeiten thematisiert. Es wird auf die gesetzlichen Grundlagen und die Unterschiede zwischen selbstständigen allgemein bildenden Schulen und pädagogisch selbstständigen Schulen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schulen in Hessen, insbesondere die selbstständigen allgemein bildenden Schulen und pädagogisch selbstständigen Schulen sowie deren Schülerinnen und Schüler.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der selbstständigen Schulen, deren Entwicklungsmöglichkeiten und den Verfahren zur Antragstellung für pädagogisch selbstständige Schulen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut der Antwort gab es zum Stand 26. Juli 2022 insgesamt 96 selbstständige allgemein bildende Schulen und 18 pädagogisch selbstständige Schulen in Hessen. Zudem wurden Informationen zu den Entwicklungsvorhaben und den Unterschieden zwischen den beiden Schularten gegeben.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Bemühungen um mehr pädagogische Freiheit und Selbstständigkeit der Schulen in Hessen auf. Es wird diskutiert, wie Schulen in der Corona-Pandemie unterstützt wurden und welche Beratungsangebote es gibt.