❓ Dokument 20/8930
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Hermann Schaus (Die Linke) thematisiert die mangelnde Fachaufsicht des Sozialministeriums im Kontext des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Es wird hinterfragt, ob die Überwachung von verkaufsoffenen Sonntagen ausreichend erfolgt und ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Hessen, die für die Erlass von Allgemeinverfügungen zu verkaufsoffenen Sonntagen zuständig sind, sowie die Bürger, die an diesen Tagen einkaufen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie die Landesregierung die Fachaufsicht definiert, welche Maßnahmen zur Vorab-Prüfung von Freigabeentscheidungen ergriffen werden und wie auf rechtswidrige Allgemeinverfügungen reagiert wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Sozialministeriums betonen, dass die Fachaufsicht im Gesetz nicht vorgesehen ist und dass die Kommunen eigenverantwortlich handeln. Es gibt keine zentrale Erfassung der erlassenen Allgemeinverfügungen, und die Landesregierung sieht keinen Anlass zur Annahme, dass die Kommunen Missbrauch betreiben.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Effektivität der Fachaufsicht auf und könnte politische Diskussionen über die Verantwortung der Kommunen und die Rolle des Sozialministeriums anstoßen. Kritiker befürchten, dass ohne ausreichende Kontrolle Missbrauch bei verkaufsoffenen Sonntagen möglich ist.