❓ Mangelnde Fachaufsicht des Sozialministeriums nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Hermann Schaus (Die Linke) beschäftigt sich mit der mangelnden Fachaufsicht des Sozialministeriums bezüglich der Einhaltung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) bei verkaufsoffenen Sonntagen. Es wird kritisiert, dass die Fachaufsicht nicht ausreichend wahrgenommen wird und dies zu Missbrauch führen könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Hessen, die für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen verantwortlich sind, sowie die Bürgerinnen und Bürger, die an diesen Tagen einkaufen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Rolle und den Maßnahmen der Fachaufsicht, zur Einhaltung von Fristen bei der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen und zur Reaktion der Landesregierung auf fehlerhafte Allgemeinverfügungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Fachaufsicht nicht in die Entscheidungen der Kommunen eingreift und keine Vorab-Prüfung der Freigabeentscheidungen erfolgt. Es wird ausgeführt, dass die Kommunen selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Fachaufsicht nicht ausreichend funktioniert und dies zu rechtswidrigen Allgemeinverfügungen führt. Die Landesregierung sieht jedoch keinen Anlass zur Annahme, dass die Kommunen dem Missbrauch der Sonntagsöffnung Vorschub leisten.