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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Führungsaufsicht bei rückfallgefährdeten Sexualstraftätern

8. August 2022Dokument 20/8953 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
FührungsaufsichtSexualstraftäterRückfallgefährdungPolizeiGesetzgebung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die gesetzlichen Regelungen zur Führungsaufsicht für rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen. Es wird auf einen konkreten Fall eingegangen, der Fragen zur Wirksamkeit der bestehenden Regelungen aufwirft.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind rückfallgefährdete Sexualstraftäter, die unter Führungsaufsicht stehen, sowie die Allgemeinheit, die durch diese Personen potenziell gefährdet ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die aktuellen gesetzlichen Regelungen für ausreichend hält und welche Änderungen oder Initiativen zur Verbesserung geplant sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass die gesetzlichen Regelungen zuletzt in den Jahren 2007 und 2011 reformiert wurden. Es wurde auf laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen verwiesen, die eine abschließende Bewertung zum aktuellen Zeitpunkt nicht zulassen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die derzeitigen Regelungen nicht ausreichen, um die Allgemeinheit zu schützen. Die Landesregierung hat keine konkreten Zahlen oder Fristen genannt und verweist auf die Notwendigkeit von Reformen, die durch die Bundesgesetzgebung erfolgen müssen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8953, Wahlperiode 20, eingereicht 8. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.