❓ Dokument 20/896
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Stefan Müller thematisiert die gesetzlichen Anforderungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Vernehmungen in Hessen, die ab dem 1. Januar 2020 gelten. Es werden Fragen zu den notwendigen Anschaffungen und den damit verbundenen Kosten für die Polizei und Justiz aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Dienststellen der Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in Hessen, insbesondere die Mitarbeiter, die mit der Durchführung und Aufzeichnung von Vernehmungen betraut sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden konkrete Fragen zur Anzahl der benötigten Aufnahmegeräte, den Anschaffungskosten, den baulichen Veränderungen für Vernehmungsräume und den jährlichen Wartungskosten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung umfassen die Anschaffung von 41 Geräten für die Polizei und 40 für die Justiz. Die Erstanschaffungskosten für die Justiz betragen 53.394,25 €. Weitere Kosten können erst nach Abschluss eines Vergabeverfahrens beziffert werden. Es sind keine baulichen Veränderungen notwendig, da die Geräte ohne Umbaumaßnahmen genutzt werden können.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten zeigen die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen und die finanziellen Aspekte, die für die betroffenen Institutionen von Bedeutung sind. Die Diskussion über die Kosten und die technische Ausstattung könnte politisch umstritten sein, da sie die Ressourcen der Justiz und Polizei betreffen.