❓ Dokument 20/897
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Ausstattung der hessischen Polizei mit mobilen Geräten wie Smartphones, Tablets und Notebooks thematisiert. Der Fragesteller erkundigt sich nach den geplanten Investitionen und der technischen Grundausstattung für Polizeibeamte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Polizeibeamtinnen und -beamten in Hessen sowie die hessische Landesregierung, die für die Ausstattung und Finanzierung verantwortlich ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur geplanten Investition in mobile Geräte, zur technischen Ausstattung in Streifenwagen und zur Schulung der Polizeibeamten gestellt. Zudem wird nach der Gewährleistung des Datenschutzes und der Schaffung von IT-Stellen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung beschreibt die geplanten Investitionen in mobile Geräte über mehrere Jahre, die Einführung neuer Tablets und die kontinuierliche Erhöhung der Smartphone-Anzahl. Der Datenschutz wird durch eine spezielle IT-Infrastruktur sichergestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Digitalisierung der Polizei in Hessen vorantreibt. Es gibt Unterstützung für die Maßnahmen, jedoch auch Bedenken hinsichtlich der Kosten und der Umsetzung.