❓ Dokument 20/8976
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Hessen thematisiert, insbesondere die Rolle der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Anzahl der Beratungsstellen, zur Kritik am Beantragungsverfahren und zur Sicherstellung der Fortsetzung der Beratungsangebote.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf die Beratungsangebote der EUTB angewiesen sind, sowie die Beratungsstellen selbst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Beratungsstellen, zur Kritik am Beantragungsverfahren, zu Förderperioden und zur Sicherstellung der Beratungsstruktur gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweist in den Antworten auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und gibt an, dass keine konkreten Informationen zu den gestellten Fragen vorliegen. Es werden 42 EUTB-Beratungsstellen in Hessen genannt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Unsicherheiten und Herausforderungen bei der Umsetzung des BTHG in Hessen auf. Es wird deutlich, dass die Landesregierung wenig Einfluss auf die Gestaltung des Verfahrens hat, was zu Kritik führen könnte.