❓ Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Hessen – Teil 2: EUTB
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Hessen thematisiert, insbesondere die Rolle der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Es wird nach der Anzahl der Beratungsstellen, der Kritik am Beantragungsverfahren und der Sicherstellung der Fortsetzung der Beratungsangebote gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf die Beratungsangebote der EUTB angewiesen sind, sowie die Beratungsstellen selbst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der EUTB-Beratungsstellen, der Kritik am Beantragungsverfahren, den Gründen für das Ausbleiben von Förderanträgen und den Kriterien für die Förderentscheidung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und gibt an, dass keine konkreten Informationen zu den Fragen vorliegen. Es wird auf die Webseite der EUTB verwiesen, wo aktuell 42 Beratungsstellen aufgeführt sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Christiane Böhm von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Landesregierung hat keine konkreten Informationen zu den gestellten Fragen und verweist auf das BMAS. Es werden keine spezifischen Zahlen oder Fristen genannt.