❓ Dokument 20/8977
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm thematisiert die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen, insbesondere die gemeinschaftliche Leistungserbringung. Es werden verschiedene Aspekte und Herausforderungen dieser Regelung erörtert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, sowie die Träger der Eingliederungshilfe und die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Erfahrung mit der gemeinschaftlichen Leistungserbringung, deren Vereinbarkeit mit dem Selbstbestimmungsrecht der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Anzahl der Fälle in Hessen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine konkreten Daten zur gemeinschaftlichen Leistungserbringung vorliegen und verweist auf die Verantwortung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Vorteile der gemeinschaftlichen Inanspruchnahme werden betont, während keine Problemanzeigen bekannt sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen der gemeinschaftlichen Leistungserbringung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention, was politisch relevant ist, da es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht.