❓ Wohnungserstausstattung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm thematisiert die Wohnungserstausstattung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es wird auf die Unterschiede in den gezahlten Pauschalen für verschiedene Haushaltsgrößen eingegangen und die Gründe für diese Unterschiede erörtert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Empfänger von Sozialleistungen in Hessen, insbesondere Haushalte, die auf Erstausstattungen angewiesen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt nach der Darstellung der gezahlten Pauschalen je kommunalem Träger und nach den Gründen für die Unterschiede in den Pauschalbeträgen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die kommunalen Träger die Höhe der Pauschalen festlegen und regionale Unterschiede auf Lebenshaltungskosten und Beschaffungsmöglichkeiten zurückzuführen sind. Es wird festgestellt, dass keine Problemanzeigen bezüglich der Bedarfe für Erstausstattungen vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin stellt fest, dass es hohe Differenzen in den Pauschalen gibt, z.B. erhält ein Einpersonenhaushalt in Darmstadt-Dieburg mehr als ein Vierpersonenhaushalt. Die Landesregierung hat keine aktuellen Überlegungen zu einheitlicheren Verfahren und die Höhe der Pauschalbeträge wurde in Gesprächen mit Jobcentern nicht thematisiert.