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HessenKleine AnfrageAfD

Dokument 20/8990

13. Juli 2026Dokument 20/8990 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
LadestationenE-FahrzeugeMessEGHessenEichdirektion
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird der Betrieb von Ladestationen für E-Fahrzeuge in Hessen thematisiert, insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG). Es wird auf Berichte über illegal betriebene Ladesäulen eingegangen und die Rolle der Hessischen Eichdirektion beleuchtet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Betreiber von Ladestationen, Nutzer von E-Fahrzeugen sowie die Hessische Eichdirektion als zuständige Behörde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der Ladestationen, den Betreibern, der Überprüfung durch die Eichdirektion und den Maßnahmen bei Verstößen gegen das MessEG gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Hessische Eichdirektion hat festgestellt, dass in Hessen rund 2.390 Ladeeinrichtungen betrieben werden, von denen etwa 1.600 dem MessEG unterliegen. Die Überprüfung erfolgt sowohl routinemäßig als auch stichprobenartig. Bei Normalladesäulen gab es in der Vergangenheit Verstöße, die jedoch abgenommen haben. Die Landesregierung hat keine Entscheidung getroffen, den Betrieb von Ladesäulen zu behindern oder nicht zu sanktionieren.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antworten der Regierung zeigen die Herausforderungen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Notwendigkeit, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Es gibt eine positive Entwicklung hin zu mehr eichrechtskonformen Ladesäulen, jedoch bestehen weiterhin Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Schnellladesäulen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8990, Wahlperiode 20, eingereicht 15. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.