❓ Betrieb von Ladestationen für E-Fahrzeuge
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird der Betrieb von Ladestationen für E-Fahrzeuge in Hessen thematisiert. Es wird auf die Einhaltung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) eingegangen, insbesondere auf die illegalen Ladesäulen ohne Zähler. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Anzahl der Ladestationen und deren Betreiber zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Ladestationen für E-Fahrzeuge, die Eichdirektion Hessen sowie die Nutzer dieser Ladesäulen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Ladestationen, den Betreibern, den Überprüfungen durch die Eichdirektion und den Maßnahmen bei Verstößen gegen das MessEG.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Eichdirektion hat festgestellt, dass in Hessen rund 2.390 Ladeeinrichtungen betrieben werden, von denen etwa 1.600 dem MessEG unterliegen. Es wird berichtet, dass die Eichdirektion sowohl routinemäßige als auch stichprobenartige Überprüfungen durchführt. Bei Normalladesäulen sind die meisten mittlerweile konform, während bei Schnellladesäulen noch Herausforderungen bestehen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass viele Ladesäulen in Hessen illegal betrieben werden. Die Landesregierung hat keine Entscheidung getroffen, den gesetzeswidrigen Betrieb nicht zu sanktionieren. Die Eichdirektion hat Maßnahmen zur Überführung nicht konformer Ladesäulen in einen vorschriftenkonformen Zustand ergriffen.