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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

Dokument 20/9003

13. Juli 2026Dokument 20/9003 · WP 20Hessen
René Rock, Dr. Stefan Naas
EnergieversorgungRechenzentrenHessenStrombedarfDigitalisierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Situation der Rechenzentren in Hessen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet, und deren steigenden Energiebedarf. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Anzahl der Rechenzentren, deren Betreibern und den Auswirkungen auf die Energieversorgung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Betreiber von Rechenzentren, Kommunen im Rhein-Main-Gebiet, die Landesregierung sowie die Bürgerinnen und Bürger, die von der Energieversorgung und den Auswirkungen der Rechenzentren betroffen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der Rechenzentren, deren Betreiber, den Neu- und Ausbauprojekten sowie dem aktuellen und zukünftigen Strombedarf gestellt. Zudem wird nach den steuerlichen Auswirkungen und der Unterstützung der Landesregierung für die Ansiedlung von Rechenzentren gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass es in Hessen über 80 Rechenzentren gibt, die von verschiedenen Unternehmen betrieben werden. Der Strombedarf der Rechenzentren ist von 2,7 Mrd. kWh/a im Jahr 2010 auf 4,3 Mrd. kWh/a im Jahr 2020 gestiegen und wird bis 2030 auf ca. 6,2 Mrd. kWh/a prognostiziert. Es werden keine spezifischen steuerlichen Daten zu Rechenzentren bereitgestellt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage verdeutlicht die wachsende Bedeutung von Rechenzentren für die digitale Infrastruktur in Hessen und die Herausforderungen, die mit dem steigenden Strombedarf verbunden sind. Die Landesregierung sieht in der Entwicklung von Rechenzentren sowohl Herausforderungen als auch Chancen für die Nachhaltigkeit und Digitalisierung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9003, Wahlperiode 20, eingereicht 16. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.