❓ Fahrbahnabgrenzung an der Landesstraße L 3046 im Bereich des Seeweihers im Kreis Limburg-Weilburg
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Sicherheit der Fahrbahnabgrenzung an der Landesstraße L 3046 im Bereich des Seeweihers thematisiert, insbesondere nach einem gefährlichen Verkehrsunfall. Es wird nach den Gründen für das Fehlen einer stabilen Abgrenzung und den Planungen der Landesregierung gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Verkehrsteilnehmer auf der L 3046 sowie Anwohner und Besucher des Seeweihers im Kreis Limburg-Weilburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur bestehenden Fahrbahnabgrenzung, zu möglichen Planungen der Landesregierung für bauliche Veränderungen und zu Richtlinien zur Sicherung von Straßen im Uferbereich von Gewässern gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass nach den geltenden Richtlinien keine Notwendigkeit für eine Fahrbahnabgrenzung besteht, da keine erhöhte Abkommenswahrscheinlichkeit vorliegt. Hessen Mobil wird die Thematik in der Unfallkommission erörtern.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die fehlende Fahrbahnabgrenzung ein Sicherheitsrisiko darstellt. Die Landesregierung verweist auf die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen und erklärt, dass die Sicherheitsüberprüfungen regelmäßig durchgeführt werden.