❓ Ausnutzung und Verteilung der EU- und Landesmittel im Rahmen der Honigrichtlinie
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Knut John (SPD) thematisiert die Ausnutzung und Verteilung von EU- und Landesmitteln im Rahmen der Honigrichtlinie in Hessen. Es werden spezifische Fragen zur Höhe der Mittel, deren Abruf und Verteilung auf verschiedene Maßnahmen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Imker in Hessen, der Landesverband Hessischer Imker, sowie Institutionen wie das Institut für Bienenkunde Oberursel und das Bieneninstitut Kirchhain.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Höhe der verfügbaren Bundesmittel, den Gründen für nicht vollständigen Abruf der Mittel, der Verteilung der Mittel auf Maßnahmen und der Berücksichtigung der Imkerschaft gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass für 2021 von Hessen 151.400 € angefordert wurden, wovon rd. 114.000 € abgerufen wurden. Für 2022 wurde ein Bedarf von 183.050 € angemeldet. Die Gründe für den nicht vollständigen Abruf sind coronabedingte Verzögerungen und ein schlechtes Honigjahr. Die Verteilung der Mittel auf verschiedene Maßnahmen wird detailliert aufgeführt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Mittel nicht in vollem Umfang abgerufen wurden, was auf coronabedingte Verzögerungen und andere Faktoren zurückzuführen sei. Die Entscheidung über die Verwendung der Fördermittel obliegt dem zuständigen Ministerium.