❓ Ausnutzung und Verteilung der EU- und Landesmittel im Rahmen der Honigrichtlinie II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Knut John befasst sich mit der Ausnutzung und Verteilung von EU- und Landesmitteln im Rahmen der Honigrichtlinie II. Es wird untersucht, inwieweit die Imkerbasis und wissenschaftliche Institute in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind und auf welcher rechtlichen Grundlage Förderungen erfolgen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Imker, wissenschaftliche Institute, insbesondere das Bieneninstitut Kirchhain und das Institut für Bienenkunde Oberursel, sowie die Landesregierung von Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentralen Fragen der Anfrage betreffen die Berücksichtigung von Förderungen durch wissenschaftliche Institute, die Rechtsgrundlage für die Förderung von Instituten mit EU-Mitteln und die Zulässigkeit der Rückführung von EU-Mitteln in den Landeshaushalt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Landesverband Hessischer Imker die Möglichkeit hat, Anmerkungen zu Forschungsprojekten einzubringen. Die Förderung von Universitäten und Instituten erfolgt auf Grundlage der EU-Verordnung. Es wird klargestellt, dass EU-Mittel nicht in den Landeshaushalt zurückfließen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Antworten der Landesregierung beziehen sich auf spezifische Fördermaßnahmen und die Rolle des Landesverbandes Hessischer Imker. Auf frühere Drucksachen wird verwiesen, um die Antworten zu untermauern.