❓ Dokument 20/9013
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Nutzung und Verteilung von EU- und Landesmitteln im Rahmen der Honigrichtlinie II thematisiert. Es wird hinterfragt, inwieweit wissenschaftliche Institute und die Imkerbasis in die Förderentscheidungen einbezogen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Imker in Hessen, wissenschaftliche Institute wie das Bieneninstitut Kirchhain und das Institut für Bienenkunde Oberursel sowie das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Einbeziehung der Imkerbasis in die Förderentscheidungen sowie zur Rechtsgrundlage der Mittelverwendung aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministeriums bestätigen, dass der Landesverband Hessischer Imker in die Entscheidungsfindung einbezogen wird. Die Förderung erfolgt gemäß der EU-Verordnung, und es wird klargestellt, dass EU-Mittel nicht in den Landeshaushalt zurückfließen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Transparenz und Einbeziehung der Imker in Förderentscheidungen thematisiert. Es gibt Diskussionen über die Verwendung von EU-Mitteln und deren Einfluss auf die lokale Landwirtschaft.