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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/9013

13. Juli 2026Dokument 20/9013 · WP 20Hessen
Knut John
EU-MittelHonigrichtlinieBienenhaltungFörderungLandwirtschaft
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Nutzung und Verteilung von EU- und Landesmitteln im Rahmen der Honigrichtlinie II thematisiert. Es wird hinterfragt, inwieweit wissenschaftliche Institute und die Imkerbasis in die Förderentscheidungen einbezogen werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Imker in Hessen, wissenschaftliche Institute wie das Bieneninstitut Kirchhain und das Institut für Bienenkunde Oberursel sowie das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Einbeziehung der Imkerbasis in die Förderentscheidungen sowie zur Rechtsgrundlage der Mittelverwendung aufgeworfen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Ministeriums bestätigen, dass der Landesverband Hessischer Imker in die Entscheidungsfindung einbezogen wird. Die Förderung erfolgt gemäß der EU-Verordnung, und es wird klargestellt, dass EU-Mittel nicht in den Landeshaushalt zurückfließen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Transparenz und Einbeziehung der Imker in Förderentscheidungen thematisiert. Es gibt Diskussionen über die Verwendung von EU-Mitteln und deren Einfluss auf die lokale Landwirtschaft.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9013, Wahlperiode 20, eingereicht 17. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.