❓ Dokument 20/902
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie Schulen in Hessen das Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums erhalten und welche Regelungen bezüglich der Aufbewahrungsfristen für Dokumente gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schulen in Hessen sowie das Hessische Kultusministerium.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Übermittlung des Amtsblatts, den Aufbewahrungsfristen für Druckversionen und Erlassdokumente gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Kultusministeriums beschreibt, dass Schulen das Amtsblatt in Print- oder Online-Form erhalten und dass für das Amtsblatt keine Aufbewahrungsfristen gelten. Erlassdokumente werden in der Regel im Amtsblatt veröffentlicht, und spezifische Aufbewahrungsfristen sind im Erlass zur Aktenführung geregelt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen für Schulen und könnte Auswirkungen auf die Verwaltung von Dokumenten in Bildungseinrichtungen haben.