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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

Dokument 20/902

17. Juli 2026Dokument 20/902 · WP 20Hessen
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn
AufbewahrungsfristenSchulenErlassHessisches KultusministeriumDokumente
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie Schulen in Hessen das Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums erhalten und welche Regelungen bezüglich der Aufbewahrungsfristen für Dokumente gelten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schulen in Hessen sowie das Hessische Kultusministerium.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Übermittlung des Amtsblatts, den Aufbewahrungsfristen für Druckversionen und Erlassdokumente gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort des Kultusministeriums beschreibt, dass Schulen das Amtsblatt in Print- oder Online-Form erhalten und dass für das Amtsblatt keine Aufbewahrungsfristen gelten. Erlassdokumente werden in der Regel im Amtsblatt veröffentlicht, und spezifische Aufbewahrungsfristen sind im Erlass zur Aktenführung geregelt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage beleuchtet die Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen für Schulen und könnte Auswirkungen auf die Verwaltung von Dokumenten in Bildungseinrichtungen haben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/902, Wahlperiode 20, eingereicht 2. Juli 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.