❓ Abschlussprüfungen von Ausbildungen in leichter Sprache und Gewährleistung des Nachteilsausgleichs
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Herausforderungen und Regelungen bezüglich Nachteilsausgleichen für Auszubildende mit Beeinträchtigungen, insbesondere die Möglichkeit von Prüfungen in leichter Sprache.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Auszubildende mit Beeinträchtigungen, insbesondere hör- und sprachbehinderte Jugendliche sowie die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Anträge auf Nachteilsausgleich, der Nützlichkeit von Übersetzungen in leichte Sprache und den Kosten sowie den Dienstleistern, die für diese Übersetzungen in Anspruch genommen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass im Jahr 2021 rund 120 Anträge auf Nachteilsausgleich bei HWK und 275 bei IHK gestellt wurden. In zwei Fällen wurde eine Übersetzung in leichte Sprache vorgenommen. Es gibt keine bekannten Fälle, in denen Prüfungen aufgrund fehlender Übersetzungen in leichte Sprache nicht durchgeführt wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Gewährung von Nachteilsausgleichen in leichter Sprache nicht ausreichend umgesetzt wird. Die Landesregierung sieht keinen Änderungsbedarf in den bestehenden Regelungen. Die Kosten für Übersetzungen werden in der Regel von Sozialversicherungsträgern übernommen.