❓ Dokument 20/9030
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird untersucht, wie viele Auszubildende in Hessen einen Nachteilsausgleich bei Abschlussprüfungen beantragt haben und welche Formen des Nachteilsausgleichs zur Verfügung stehen. Der Fokus liegt auf der Gewährung von Prüfungen in leichter Sprache für Menschen mit Beeinträchtigungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Auszubildende in Hessen, insbesondere solche mit Beeinträchtigungen, sowie die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Anträge auf Nachteilsausgleich, zur Nützlichkeit von Übersetzungen in leichte Sprache und zu den Kosten für solche Übersetzungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung zeigen, dass im Jahr 2021 rund 120 Anträge auf Nachteilsausgleich im Handwerk und 275 in IHK-Berufen gestellt wurden. In zwei Fällen wurde eine Übersetzung in leichte Sprache vorgenommen. Es gibt keine bekannten Probleme bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen aus Kostengründen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen für Menschen mit Beeinträchtigungen in Hessen. Die Landesregierung sieht keinen Änderungsbedarf bei den bestehenden Regelungen.