❓ Dokument 20/9031
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die aktuelle Informationslage für ungewollt Schwangere in Hessen nach der Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gemäß Paragraf 219a. Es wird untersucht, welche Ministerien zuständig sind und wie die Informationslage verbessert werden kann.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ungewollt Schwangere, Beratungsstellen, Ärzte, Kliniken sowie die Landesregierung von Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Zuständigkeit für die Veröffentlichung eines Verzeichnisses von Beratungsstellen, den Auswahlkriterien dieser Stellen und der geplanten Veröffentlichung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung bestätigen, dass das Ministerium für Soziales und Integration zuständig ist. Das Verzeichnis der Beratungsstellen wird nach Kriterien des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz erstellt und befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten.
⚡ Einordnung
Die Abschaffung des Paragrafen 219a wird als bedeutend für die Gesundheitsversorgung von Frauen in Hessen angesehen, da sie den Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erleichtert. Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit, eine umfassende Informationslage zu schaffen.