❓ Aktuelle Informationslage für ungewollt Schwangere in Hessen nach Abschaffung des Paragraf 219a
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die aktuelle Informationslage für ungewollt Schwangere in Hessen nach der Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Die Fragesteller möchten wissen, welches Ministerium für die Veröffentlichung eines Verzeichnisses von Beratungsstellen zuständig ist und welche Kriterien für deren Auswahl gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ungewollt Schwangere in Hessen sowie die Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder Beratungsdienste anbieten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Zuständigkeit des Ministeriums für die Veröffentlichung eines Verzeichnisses, den Auswahlkriterien für Beratungsstellen und ob dieses Verzeichnis bereits veröffentlicht wurde.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Ministerium für Soziales und Integration zuständig ist. Das Verzeichnis befindet sich in Abstimmung mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Aufhebung des Paragrafen 219a wird als bedeutend für die Informationsbereitstellung angesehen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der Freien Demokraten haben die Anfrage eingereicht. Es wird auf das Hessische Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz verwiesen, das die staatliche Förderung von Beratungsstellen regelt. Die Landesregierung hebt die Bedeutung der Abschaffung des Paragrafen 219a hervor, da dies die Bereitstellung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen erleichtert.