❓ Neuerliche Klageerhebung im Rahmen des AWO-Skandals – Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die neuerliche Klageerhebung im Zusammenhang mit dem AWO-Skandal. Es werden mehrere Personen beschuldigt, in den Jahren 2016 bis 2018 Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe begangen zu haben, indem sie für nicht erbrachte Leistungen an Flüchtlingseinrichtungen Gelder von der Stadt Frankfurt in Rechnung gestellt haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Eheleute Hannelore und Jürgen R., der Rechtsanwalt Panagiotis T. sowie eine ehemalige Leiterin der Abteilung Finanzen der AWO Frankfurt. Auch die Stadt Frankfurt ist betroffen, da sie die überhöhten Zahlungen geleistet hat.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach Hinweisen auf die Existenz schriftlicher Verträge, die möglicherweise zurückgehalten oder vernichtet wurden, sowie nach dem Stand von Strafverfahren und den Tatbeiträgen der Beschuldigten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass keine Hinweise auf die Vernichtung von Verträgen vorliegen. Zudem wird dargelegt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main keine Beweise für eine direkte Bereicherung der Beschuldigten durch die AWO finden konnte. Der mutmaßliche Schaden wird auf 2,6 Millionen Euro beziffert.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Ermittlungen aufgenommen, und es liegen keine Anhaltspunkte für die Vernichtung von Beweismitteln vor. Der mutmaßliche Schaden von 2,6 Millionen Euro wird als Ergebnis der Ermittlungen genannt.