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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

Dokument 20/9068

13. Juli 2026Dokument 20/9068 · WP 20Hessen
Stefan Müller, Yanki Pürsün
DigitalfunkBOSVerkehrsanlagenHessenSicherheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Versorgung unterirdischer Verkehrsanlagen in Hessen mit dem Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Besonders im Hinblick auf Sicherheitsaspekte und die Notwendigkeit einer lückenlosen Kommunikation im Einsatzfall wird die aktuelle Situation in S- und U-Bahnstationen untersucht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF), die Deutsche Bahn AG (DB AG) sowie die Nutzer der unterirdischen Verkehrsanlagen in Hessen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur lückenlosen Versorgung mit BOS Digitalfunk in unterirdischen Verkehrsanlagen gestellt, zur Gewährleistung der Funkkommunikation im Einsatzfall und zur Netzabdeckung in strukturschwachen Gebieten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass die Versorgung in der B-Ebene der Hauptwache in Frankfurt zu 90 % gewährleistet ist, jedoch bauliche Einschränkungen in der C-Ebene bestehen. Der Ausbau der Objektversorgung erfolgt priorisiert, und die Netzabdeckung in Hessen beträgt über 99 %. Es wird betont, dass die Landesregierung den Ausbau der Objektfunkversorgung weiter forcieren möchte.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antworten der Regierung verdeutlichen die Wichtigkeit einer zuverlässigen Funkversorgung für die Sicherheit in unterirdischen Verkehrsanlagen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und die gesetzgeberischen Änderungen zeigen das Engagement der Landesregierung, die Sicherheitsstandards zu erhöhen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9068, Wahlperiode 20, eingereicht 1. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.