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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Reform des Bußgeldkatalogs

7. September 2022Dokument 20/9090 · WP 20Hessen
Dr. Stefan Naas
BußgeldkatalogVerkehrssicherheitOrdnungswidrigkeitenEinnahmenNovellierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Stefan Naas thematisiert die Reform des Bußgeldkatalogs, die im November 2021 eingeführt wurde. Ziel dieser Reform ist die Stärkung der Verkehrssicherheit, insbesondere zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer. Die Anfrage untersucht die Auswirkungen der Reform auf die Anzahl der Bußgeldbescheide und die damit verbundenen Einnahmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Verkehrsteilnehmer, insbesondere Autofahrer, sowie die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel, die für die Erhebung der Bußgelder zuständig ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Reform des Bußgeldkatalogs, darunter die häufigsten Ordnungswidrigkeiten, die Entwicklung der Bußgelder und die Verwendung der zusätzlichen Einnahmen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung beschreibt, dass die Reform zu einer Erhöhung der Einnahmen durch Bußgelder geführt hat. Im Vergleich zum Vorjahr gab es signifikante Steigerungen bei den Anzeigen im schwerwiegenden Bereich. Die häufigsten Verstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Reform nicht primär zur Generierung von Mehreinnahmen dient, sondern zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Landesregierung hebt hervor, dass die Reform zu einer Erhöhung der Bußgelder für bestimmte Verstöße geführt hat, was sich in den Einnahmen widerspiegelt. Die Anzahl der Einsprüche gegen Bußgeldbescheide ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9090, Wahlperiode 20, eingereicht 7. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.