❓ Sozialrecht in der Lehre – Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Bedeutung des Sozialrechts in der juristischen Ausbildung an hessischen Hochschulen und die Wahrnehmung des sozialrechtlichen Ausbildungsangebots durch Studierende.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende der juristischen Fakultäten an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg sowie Studierende anderer Fachrichtungen an Hochschulen ohne juristische Fakultäten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie das Angebot der sozialrechtlichen Ausbildung wahrgenommen wird, wie die Landesregierung die Situation einstuft und ob Handlungsbedarf besteht, um das Sozialrecht in der Lehre zu stärken.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Sozialrecht in der Lehre gut vertreten ist, jedoch keine gesonderte Erfassung der Studierendenzahlen im Sozialrecht erfolgt. Es wird betont, dass eine umfassende Vermittlung des Sozialrechts als Pflichtfach nicht realisierbar sei, jedoch Spezialisierungen im Schwerpunktstudium möglich sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass das Sozialrecht in der juristischen Ausbildung nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die Landesregierung hebt hervor, dass das Sozialrecht in verschiedenen Studiengängen eine zentrale Rolle spielt und die Hochschulen entsprechende Ausbildungsangebote bereitstellen.