❓ Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in Hessen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in Hessen thematisiert, insbesondere die Überlastung der Betreuungskapazitäten in Städten wie Frankfurt und Gießen. Die Fragesteller fordern Informationen zur Kenntnisnahme und den Maßnahmen der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die in Hessen leben, sowie die Jugendämter der betroffenen Städte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, seit wann die Landesregierung über die Problematik informiert ist, welche Maßnahmen ergriffen wurden, welche Unterstützung die Kommunen erhalten und ob es Planungen zur Absenkung der Standards gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat seit der zweiten Jahreshälfte 2021 steigende Zahlen unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter festgestellt. Eine Verordnung zur Zuweisung und Verteilung innerhalb Hessens trat am 08.10.2022 in Kraft. Die Kosten für die Betreuung werden nach SGB VIII vom Land getragen, und zusätzliche Unterstützung für die Jugendämter wird gewährt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Problematik reagiert und Maßnahmen zur Unterstützung der Jugendämter ergriffen. Die Verordnung zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist ein zentraler Bestandteil der Antwort.