❓ Rücklagenbildung bei Studierendenwerken
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Lisa Deißler thematisiert die Rücklagenbildung der hessischen Studierendenwerke und die damit verbundene Liquidität. Es wird auf die Anmerkungen des Hessischen Rechnungshofs verwiesen, der eine signifikante Steigerung der Rücklagen festgestellt hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die fünf hessischen Studierendenwerke sowie die Studierenden, die auf deren Angebote angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Höhe der liquiden Mittel der Studierendenwerke, zu Maßnahmenplänen für die Verwendung der Rücklagen und zur Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofs durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Rücklagen nicht notwendigerweise mit der Liquidität korrelieren und dass die Studierendenwerke jährliche Wirtschaftspläne vorlegen. Es wird betont, dass die Rücklagen zweckgebunden sind und nicht für andere Bereiche verwendet werden dürfen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin weist auf die Empfehlung des Hessischen Rechnungshofs hin, die Rücklagenhöhe bei der Haushaltsansatzgestaltung zu berücksichtigen. Die Landesregierung betont, dass eine Kürzung der Zuschüsse negative Auswirkungen auf die Studierenden haben könnte.