❓ Suchtmedizinische Versorgung in Gefängnissen
📋 Worum geht es?
Das Dokument befasst sich mit der suchtmedizinischen Versorgung von Inhaftierten in hessischen Justizvollzugsanstalten. Es werden Fragen zur Versorgung von opioidabhängigen Gefangenen sowie zur Umsetzung von Behandlungsstandards und Präventionsmaßnahmen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind opioidabhängige Inhaftierte in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie das medizinische Fachpersonal, das für deren Behandlung zuständig ist.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellungen umfassen die Versorgungsrate opioidabhängiger Inhaftierter, die Vorteile der Suchtmedizin, das Mortalitätsrisiko nach Haftentlassung, die präventiven Maßnahmen gegen HIV und HCV sowie die medizinische Versorgung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass alle opioidabhängigen erwachsenen Gefangenen in Hessen substituiert werden können. Zum Stichtag 31. März 2019 waren 365 Gefangene in Substitutionsbehandlung. Die medizinische Versorgung in Haft orientiert sich an den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt keine validen Zahlen zum Mortalitätsrisiko nach Haftentlassung.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass etwa 30 bis 40 % der Inhaftierten in Deutschland drogenabhängig sind. Die Landesregierung hat keine Pläne für ein Substitutionsregister in hessischen Justizvollzugsanstalten. Die Antworten wurden am 9. August 2019 veröffentlicht.