❓ Lernmittelfreiheit
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Lernmittelfreiheit in Hessen und die damit verbundenen finanziellen Aspekte für Schülerinnen und Schüler. Es wird erörtert, inwiefern Eltern für zusätzliche Materialien aufkommen müssen und wie die Rückzahlung nicht verwendeter Gelder geregelt ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Hessen sowie deren Eltern, die für Schulmaterialien aufkommen müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Lernmittelfreiheit, darunter die Höhe der von Eltern gezahlten Beträge für Materialien, die Rückzahlung nicht verwendeter Gelder und die Finanzierung zusätzlicher Schulmaterialien.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass Lernmittel wie Schulbücher nicht von Schülerinnen und Schülern beschafft werden müssen. Die Rückzahlung nicht verwendeter Kopiergelder erfolgt, wenn diese im laufenden Schuljahr nicht benötigt werden. Es gibt keine konkreten Daten zu den erhobenen Kopiergeldern, da die Schulträger unterschiedlich verfahren.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Höhe der von Eltern gezahlten Beträge für Schulmaterialien variieren kann und dass die Rückzahlung nicht verwendeter Gelder nicht immer erfolgt. Die Landesregierung hat keine Informationen über die Höhe der Kopiergelder, die von Schulträgern erhoben werden.