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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/9162

13. Juli 2026Dokument 20/9162 · WP 20Hessen
Christoph Degen
LernmittelfreiheitSchulmaterialienKopiergeldHessenBildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Christoph Degen thematisiert die Lernmittelfreiheit in Hessen und die finanziellen Aspekte, die Eltern für Unterrichtsmaterialien aufbringen müssen. Es wird untersucht, inwieweit Gelder von Schülern und deren Eltern für Materialien erhoben werden und welche Regelungen dazu bestehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Hessen sowie deren Eltern, die für zusätzliche Unterrichtsmaterialien aufkommen müssen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Höhe der von Eltern gezahlten Beträge für Schulmaterialien, zur Rückzahlung nicht verwendeter Beträge und zur Chancengleichheit in der schulischen Bildung aufgeworfen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Kultusministeriums erläutern, dass Schulbücher und digitale Lehrwerke unter die Lernmittelfreiheit fallen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Verbrauchsmaterialien wie Kopien und Ausdrucke Kosten anfallen können, die von den Schulen erhoben werden. Informationen über die Höhe der Kopiergelder liegen nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die finanzielle Belastung von Familien in Bezug auf Bildung thematisiert und die Chancengleichheit im Bildungssystem in Frage stellt. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, wie Schulen mit den Kosten für Materialien umgehen sollten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9162, Wahlperiode 20, eingereicht 14. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.