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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Lernmittelfreiheit

12. Dezember 2022Dokument 20/9162 · WP 20Hessen
Christoph Degen
LernmittelfreiheitSchulmaterialienKopiergeldHessenBildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Lernmittelfreiheit in Hessen und die damit verbundenen finanziellen Aspekte für Schülerinnen und Schüler. Es wird erörtert, inwiefern Eltern für zusätzliche Materialien aufkommen müssen und wie die Rückzahlung nicht verwendeter Gelder geregelt ist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Hessen sowie deren Eltern, die für Schulmaterialien aufkommen müssen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Lernmittelfreiheit, darunter die Höhe der von Eltern gezahlten Beträge für Materialien, die Rückzahlung nicht verwendeter Gelder und die Finanzierung zusätzlicher Schulmaterialien.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass Lernmittel wie Schulbücher nicht von Schülerinnen und Schülern beschafft werden müssen. Die Rückzahlung nicht verwendeter Kopiergelder erfolgt, wenn diese im laufenden Schuljahr nicht benötigt werden. Es gibt keine konkreten Daten zu den erhobenen Kopiergeldern, da die Schulträger unterschiedlich verfahren.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Höhe der von Eltern gezahlten Beträge für Schulmaterialien variieren kann und dass die Rückzahlung nicht verwendeter Gelder nicht immer erfolgt. Die Landesregierung hat keine Informationen über die Höhe der Kopiergelder, die von Schulträgern erhoben werden.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9162, Wahlperiode 20, eingereicht 12. Dezember 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.