❓ Dokument 20/9165
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Saadet Sönmez thematisiert die Kosten, die Asylantragstellenden für ihre Unterbringung in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und am Frankfurter Flughafen in Rechnung gestellt werden. Es wird hinterfragt, ob es dafür Gebührensatzungen gibt und auf welcher gesetzlichen Grundlage diese erhoben werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylantragstellende, die über finanzielle Eigenmittel verfügen und in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen oder am Frankfurter Flughafen untergebracht sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Existenz von Gebührensatzungen, deren Einsichtbarkeit, der gesetzlichen Grundlage für die Kostenforderungen sowie zur Höhe der Tagessätze und deren Zusammensetzung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung bestätigen, dass es keine Gebührensatzungen für die Unterbringung gibt. Die Ansprüche werden auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes erhoben. Die Kosten richten sich nach den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen und variieren je nach Einzelfall.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die finanzielle Belastung von Asylbewerbern und wirft Fragen zur Transparenz und Fairness der Abrechnungen auf. Dies könnte in der Öffentlichkeit und unter politischen Akteuren zu Diskussionen über die Behandlung von Asylbewerbern führen.