❓ Gebührensatzung für die Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und für die Unterkunft am Frankfurt Flughafen Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Saadet Sönmez thematisiert die Gebühren, die Asylantragsstellenden in Hessen für die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und am Frankfurter Flughafen in Rechnung gestellt werden. Es wird hinterfragt, ob es dafür eine Gebührensatzung gibt und auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Gebühren erhoben werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylantragsstellende, die am Frankfurter Flughafen das Flughafenverfahren durchlaufen sowie die, die in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, ob es Gebührensatzungen für die Unterbringung gibt, wo diese einsehbar sind, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Ansprüche erhoben werden, sowie nach den Tagessätzen und deren Zusammensetzung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine Gebührensatzungen für die Unterbringung gibt und die Ansprüche auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes erhoben werden. Die Kosten richten sich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen und beinhalten pauschalierte Sätze für Unterkunft und Energie.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin vermutet, dass Asylantragsstellenden, die über Eigenmittel verfügen, Gebühren in Rechnung gestellt werden. Die Landesregierung bestätigt, dass die Höhe der Kosten nach den in Anspruch genommenen Leistungen bemessen wird. Es wird auch erwähnt, dass die betroffenen Personen Bescheide über die Einbehaltung von Eigenmitteln erhalten.