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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Gebührensatzung für die Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und für die Unterkunft am Frankfurt Flughafen Teil II

15. September 2022Dokument 20/9166 · WP 20Hessen
Saadet Sönmez
GebührensatzungErstaufnahmeeinrichtungenAsylbLGSozialbehördeBarmittel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Saadet Sönmez thematisiert die Gebührensatzung für die hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und die Unterkunft am Flughafen Frankfurt. Es werden verschiedene Aspekte der finanziellen Handhabung und der Rückgabe von Barmitteln an betroffene Personen angesprochen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Asylbewerber und Personen, die in den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Handhabung von Eigenmitteln, der Rückgabe von Barmitteln und der Behandlung von Wertgegenständen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung beantwortet die Fragen zur Handhabung von Eigenmitteln, zur Rückgabe von Barmitteln bei Abschiebungen und zur Behandlung von Wertgegenständen. Es wird klargestellt, dass Eigenmittel an die zuständige Leistungsbehörde weitergeleitet werden und Wertgegenstände geschätzt und veräußert werden.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin thematisiert die Eigenmittel und deren Verwendung durch das Regierungspräsidium Gießen. Die Antworten der Landesregierung klären, dass bei Abschiebungen Restbeträge entweder ausgezahlt oder auf ein Konto überwiesen werden. Zudem wird die Beweislast für Vermögensverhältnisse der Leistungsbehörde zugewiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9166, Wahlperiode 20, eingereicht 15. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.