Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Klimaschutz in Hessen: Zustimmung der Landesregierung zum Ausbau der Infrastruktur für den Import von klimaschädlichem Flüssiggas (LNG), z.B. Fracking-Gas aus den USA

4. Juli 2019Dokument 20/917 · WP 20Hessen
Torsten Felstehausen
KlimaschutzFlüssiggasLNGFrackingEnergiepolitik
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Torsten Felstehausen thematisiert die Zustimmung der hessischen Landesregierung zum Ausbau der Infrastruktur für den Import von klimaschädlichem Flüssiggas, insbesondere Fracking-Gas aus den USA. Es wird die Klimaschädlichkeit von Flüssiggas und die politischen Entscheidungen der Landesregierung hinterfragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger Hessens, die Umwelt, sowie die politischen Entscheidungsträger in Hessen und auf Bundesebene.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Klimaschädlichkeit von Flüssiggas, den geplanten Einsatz in Hessen, die Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat und die handelspolitischen Motive für die Zustimmung zum Ausbau der LNG-Infrastruktur.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, indem sie die Klimaschädlichkeit von Fracking-Gas als variabel beschreibt und betont, dass Erdgas momentan eine wichtige Rolle in der Energieversorgung spielt. Zudem wird die Zustimmung zur LNG-Infrastruktur als strategischer Schritt zur Diversifizierung der Energieimporte dargestellt.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und hat eigene Emissionsreduktionsziele festgelegt. Sie plant, bis 2050 den Strom- und Wärmeverbrauch vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zur LNG-Infrastruktur als Übergangslösung im Rahmen der Energiewende betrachtet wird.

Quelle: Hessen, Dokument 20/917, Wahlperiode 20, eingereicht 4. Juli 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.