❓ Dokument 20/9190
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Erfassung der Arbeitszeit in hessischen Behörden im Kontext eines Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts. Es wird erörtert, wie die Arbeitszeit erfasst wird und welche Behörden betroffen sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beschäftigten in den Behörden und Dienststellen des Landes Hessen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur aktuellen Erfassung der Arbeitszeit, zu Behörden ohne systematische Erfassung und zum Handlungsbedarf der Landesregierung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung beschreibt, dass die meisten obersten Landesbehörden elektronische Zeiterfassungssysteme nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften und in mobilen Arbeitsformen ebenfalls erfasst wird. Ein umfassender Überblick über alle Behörden wurde aufgrund des Verwaltungsaufwands nicht erstellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten thematisieren die rechtlichen Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung und die damit verbundenen Herausforderungen für die öffentliche Verwaltung in Hessen. Es besteht ein politisches Interesse an der Umsetzung der Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts.