❓ Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Konsequenzen des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts zur systematischen Arbeitszeiterfassung in deutschen Unternehmen. Es wird untersucht, wie die Arbeitszeit in hessischen Behörden erfasst wird und welche Maßnahmen die Landesregierung plant.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beschäftigten in den Behörden und Dienststellen des Landes Hessen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur aktuellen Erfassung der Arbeitszeit in hessischen Behörden, zu den Verfahren im Homeoffice und zum Handlungsbedarf der Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die meisten obersten Landesbehörden elektronische Zeiterfassungssysteme nutzen. In einigen Bereichen wird die Arbeitszeit manuell erfasst. Die Antwort auf die Fragen zu Handlungsbedarf und Kosten steht noch aus, da der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zum Zeitpunkt der Anfrage nicht veröffentlicht war.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Informationen zur Arbeitszeiterfassung und den Handlungsbedarf der Landesregierung. Es wird auf die Wichtigkeit des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts hingewiesen, der für alle deutschen Unternehmen gilt.