❓ Dokument 20/9227
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, welche Kosten dem Land Hessen durch die Zuwanderung von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 bis 2021 entstanden sind. Die Anfrage umfasst verschiedene Aspekte, darunter die Kosten für Aufnahmeeinrichtungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem die Landesregierung von Hessen, die Kommunen sowie die Zuwanderer und Flüchtlinge, die in Hessen leben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den direkten und indirekten Kosten der Zuwanderung gestellt, insbesondere zu den Ausgaben für Unterbringung, medizinische Versorgung und die Belastung der öffentlichen Verwaltung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung geben an, dass für die Jahre 2015 bis 2021 Kosten in Höhe von rund 1.113.139.000 € für Erstaufnahmeeinrichtungen, etwa 230.656.000 € für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 1.406.350.000 € für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge entstanden sind. Für einige Fragen liegen jedoch keine konkreten Zahlen vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten der Regierung werfen ein Licht auf die finanziellen Auswirkungen der Zuwanderung auf die hessischen Haushalte. Dies könnte sowohl Unterstützung als auch Kritik von verschiedenen politischen Seiten hervorrufen, da die Kostenverteilung und die Verantwortung zwischen Bund und Ländern diskutiert werden.