❓ Dokument 20/9316
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Klage der Stadt Frankfurt am Main gegen das Hessische Ministerium für Soziales und Integration thematisiert. Es geht um die Finanzierung der Mietkosten für ein Impfzentrum, das aufgrund eines Einsatzbefehls eingerichtet wurde. Trotz einer Zusage zur Kostenübernahme durch Bund und Länder weigerte sich das Ministerium, die Mietkosten zu erstatten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Frankfurt am Main, das Hessische Ministerium für Soziales und Integration sowie die Bürger, die das Impfzentrum genutzt haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Kenntnis der Landesregierung über den Standort des Impfzentrums, zur Kostentragung und zur Kommunikation zwischen Land und Stadt. Es wird auch nach der Einschätzung der Landesregierung bezüglich der Klage gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministeriums bestätigen, dass die Stadt Frankfurt fristgerecht über den Standort informiert hat und dass die Kostentragung durch das Land nicht für kommunale Liegenschaften gilt. Es wird erläutert, dass die Stadt Frankfurt die Mietkosten geltend gemacht hat, die Landesregierung jedoch aufgrund des Einsatzbefehls keine Erstattung für kommunale Liegenschaften vorgesehen hat.
⚡ Einordnung
Die politische Einordnung zeigt, dass es Unstimmigkeiten zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen gibt, insbesondere bezüglich der finanziellen Verantwortung für die Impfzentren. Dies könnte Auswirkungen auf die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Kommunen und dem Land haben.