❓ Klage gegen das Sozialministerium zur Finanzierung der zugesagten Kosten
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Klage der Stadt Frankfurt am Main gegen das Hessische Ministerium für Soziales und Integration thematisiert. Die Stadt fordert die Erstattung von Mietkosten für ein Impfzentrum, das aufgrund eines Einsatzbefehls eingerichtet wurde. Trotz einer Zusage des Bundes und der Länder zur Kostenübernahme weigert sich das Ministerium, die Kosten zu tragen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Frankfurt am Main und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, seit wann die Landesregierung über den Standort des Impfzentrums informiert war und warum die Kosten nicht erstattet werden. Weitere Fragen betreffen die Kommunikation zwischen Stadt und Land sowie die Einschätzung der Landesregierung zu den rechtlichen Aspekten der Klage.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Stadt Frankfurt am Main den Standort des Impfzentrums fristgerecht benannt hat und dass die Kostenübernahme durch das Land nicht für kommunale Liegenschaften gilt. Die Mitteilung über die Weigerung der Kostenerstattung erfolgte am 1. September 2021. Die Erörterungen über die Kostentragung wurden am 31. August 2021 abgeschlossen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Stadt Frankfurt am Main durch die Klage auf die Zusage zur Kostenerstattung vertraut hat. Die Landesregierung hält die Mietkosten aufgrund der Beteiligung der Stadt an der Messe Frankfurt GmbH für nicht erstattungsfähig. Die Antwort der Landesregierung enthält keine konkreten Zahlen zu den Kosten, die durch den Rechtsstreit entstanden sind.